Formelles

 Schweigepflicht:

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision verpflichte ich mich einer gesetzlichen Schweigepflicht (§15 Psychotherapiegesetzt).  Alle mir in meiner Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse werden absolut vertraulich behandelt. Die Verschwiegenheitspflicht als Psychotherapeut*in ist wesentlich strenger gefasst als jene anderer Berufsgruppen wie beispielsweise jene der Ärzt*innen.

Informationen vom zuständigen Bundesministerium dazu: 
https://www.psychotherapie.at/psychotherapeutinnen/rechtsinformationen

* In Ausbildung unter Supervision

Ich bin Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision und befinde mich daher in der letzten Phase der Psychotherapie-Ausbildung. Dies ist vergleichbar mit Ärzt*innen im klinisch-praktischen Jahr. Ich arbeite unter Supervision, d.h. ich werde engmaschig von erfahrenen Psychotherapeut*innen begleitet und beraten. Die Verschwiegenheitspflicht wird dabei selbstverständlich aufrechterhalten.

Kosten:

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision biete ich Psychotherapie zu günstigeren Konditionen an, da die öffentlichen Krankenkassen in diesem Fall keine Kostenzuschüsse gewähren.

Private Zusatzversicherungen unterstützen hier allerdings mit bis zu 100%.

Das Honorar wird im (kostenlosen) Erstgespräch gemeinsam besprochen und festgesetzt.